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Mobilfunkbetreiber O2 in Neunkirchen am Brand

 

Leserbrief in den Nordbayerischen Nachrichten am 4.11.2009

Mit freundlicher Genehmigung von Dagmar Bürzle

Leserbrief zum Artikel „Mobilfunk: Klage geht in die zweite Runde vom 30.10.2009

Gleiches Recht für alle! Oder gelten für Mobilfunkbetreiber wie O2 andere Rechte?

Ein Bürgermeister, Marktgemeinderätinnen und - räte, Verwaltung, Bürger - alle sind sich einig:

Sie wollen für Neunkirchen am Brand ein Gesamtkonzept für Mobilfunkmasten.

Ein Konzept, das sowohl die gesundheitlichen Gefahren eindämmt, als auch die zu schützende Natur und Landschaft berücksichtigt.

In einem Teil - Flächennutzungsplan, der mit der Aufsichtsbehörde (Landratsamt) abgestimmt ist, wurde alles zu Papier gebracht.

Ja, selbst besprechen wollte man das ganze mit O2, eine Lösung finden, die allen gerecht wird.

Aber siehe da, O2 will gar nicht reden, geschweige denn interessieren sie die Bemühungen des Marktes Neunkirchen.

O2 will nicht nur Netzabdeckung für Neunkirchen, sondern für die ganzen umliegenden Kommunen mit!!! Obwohl telefonieren flächendeckend möglich ist.

O2 will ein kleines neues Denkmal, am Fuße der schönen fränkischen Schweiz!

O2 will einen 45 Meter hohen Mast, weithin sichtbar.

Nicht an unauffälliger Stelle, sondern möglichst nahe an der Wohnbebauung!

Eine Frage stellt sich an dieser Stelle: Dürfen Mobilfunkanbieter, in diesem Fall O2, sich alles erlauben?

Zählt das ureigene planerische Hoheitsrecht der Gemeinde im Fall von O2 nicht?

Sollte man nicht endlich die Gesetze dahingehend ändern, dass den Kommunen

(und mittlerweile sind es viele, die sich engagieren) dieser Ärger erspart bleibt!

Größter Respekt sei dem Markt Neunkirchen, mit allen seinen Vertretern ausgesprochen, der sich das nicht gefallen lassen möchte.

Bleibt nur zu hoffen, dass doch gleiches Recht für alle gilt! Oder regiert am Ende doch Geld die Welt. Lizenzen wurden von den Mobilfunkbetreibern schließlich teuer bezahlt!

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