Mobilfunkbetreiber
O2 in Neunkirchen am Brand
Leserbrief
in den Nordbayerischen Nachrichten am
4.11.2009
Mit
freundlicher Genehmigung von Dagmar
Bürzle
Leserbrief
zum Artikel Mobilfunk: Klage geht in die zweite
Runde vom 30.10.2009
Gleiches
Recht für alle! Oder gelten für
Mobilfunkbetreiber wie O2 andere Rechte?
Ein
Bürgermeister, Marktgemeinderätinnen und -
räte, Verwaltung, Bürger - alle sind sich
einig:
Sie
wollen für Neunkirchen am Brand ein Gesamtkonzept
für Mobilfunkmasten.
Ein
Konzept, das sowohl die gesundheitlichen Gefahren
eindämmt, als auch die zu schützende Natur
und Landschaft berücksichtigt.
In
einem Teil - Flächennutzungsplan, der mit der
Aufsichtsbehörde (Landratsamt) abgestimmt ist,
wurde alles zu Papier gebracht.
Ja,
selbst besprechen wollte man das ganze mit O2, eine
Lösung finden, die allen gerecht
wird.
Aber
siehe da, O2 will gar nicht reden, geschweige denn
interessieren sie die Bemühungen des Marktes
Neunkirchen.
O2
will nicht nur Netzabdeckung für Neunkirchen,
sondern für die ganzen umliegenden Kommunen
mit!!! Obwohl telefonieren flächendeckend
möglich ist.
O2
will ein kleines neues Denkmal, am Fuße der
schönen fränkischen Schweiz!
O2
will einen 45 Meter hohen Mast, weithin
sichtbar.
Nicht
an unauffälliger Stelle, sondern möglichst
nahe an der Wohnbebauung!
Eine
Frage stellt sich an dieser Stelle: Dürfen
Mobilfunkanbieter, in diesem Fall O2, sich alles
erlauben?
Zählt
das ureigene planerische Hoheitsrecht der Gemeinde im
Fall von O2 nicht?
Sollte
man nicht endlich die Gesetze dahingehend ändern,
dass den Kommunen
(und
mittlerweile sind es viele, die sich engagieren)
dieser Ärger erspart bleibt!
Größter
Respekt sei dem Markt Neunkirchen, mit allen seinen
Vertretern ausgesprochen, der sich das nicht gefallen
lassen möchte.
Bleibt
nur zu hoffen, dass doch gleiches Recht für alle
gilt! Oder regiert am Ende doch Geld die Welt.
Lizenzen wurden von den Mobilfunkbetreibern
schließlich teuer bezahlt!